(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X ARZ 85/06
- Beschluß
13.06.2006
)
Ist Rechtsstreit aufgrund Einspruchs gegen Vollstreckungsbescheid an Prozessgericht abgegeben, ist für Erteilung 2. vollstreckbarer Ausfertigung des VB ProzeßG als Gericht 1. Rechtszuges zuständig
...Text des Beschlusses