(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X ZR 147/06
- Beschluß
30.01.2007
)
Zwangsvollstreckung würde nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage, beigetriebenen Geldbetrag (nach Titelaufhebung) zurückzuzahlen
...Text des Beschlusses