(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , Xa ARZ 197/08
- Beschluß
25.02.2009
)
Ist die Sache nicht an das Prozessgericht abgegeben worden, verbleibt es für die nachträgliche Titulierung nicht in den Vollstreckungsbescheid aufgenommener Kosten des Verfahrens bei der Zuständigkeit des Mahngerichts
...Text des Beschlusses