(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 229/09
- Urteil
14.07.2010
)
Die im Mahnbescheids-Antrag enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt
...Text des Urteils