(KG = Kammergericht (OLG Berlin), BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, , 16 WF 183/07
- Beschluß
02.08.2007
)
Ein nicht verkündeter Beschluss wird nicht bereits mit Unterzeichnung, sondern regelmäßig erst dann existent, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ihn der Post übergibt zum Zwecke der Zustellung an Empfänger
...Text des Beschlusses