(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZB 16/05
- Beschluß
24.04.2006
)
Im vom Aktionär abhängiger Gesellschaft gegen herrschendes Unternehmen + Geschäftsleitung geführten Rechtsstreit auf SE nach § 317 I S.2 AktG keine Nebenintervention außenstehender Aktionäre auf Klägerseite
...Text des Beschlusses