(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 72/02
- Beschluß
02.10.2003
)
Bei mehreren Rechtsfehlern (hier: LG Kassel), die alternativ die angegriffene Entscheidung tragen, ist Revision ausgeschlossen, wenn nur einer davon nicht einem Zulassungsgrunde (öffentliches Interesse) entspricht
...Text des Beschlusses