(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 203/03
- Urteil
22.09.2004
)
Ausländisches Recht ist alleine vom Berufungsgericht zu ermitteln - BGH prüft nur, ob diese Ermittlungsarbeit Verfahrensfehler aufwies (hier: Österreichisches Recht vielleicht falsch angewendet, aber richtig ermittelt)
...Text des Urteils