(BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - oberstes
, , 1 BvR 1073/07
- Beschluß
15.06.2007
)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) nicht vorliegen. Sie ist unzulässig.
...Text des Beschlusses