(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 6 B 29.06
- Beschluß
23.10.2006
)
Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen, ist abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung aus den folgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
...Text des Beschlusses