(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 8 AZR 292/03
- Urteil
24.06.2004
)
für Identifizierbarkeit d. angefochtenen Urteils genügt es, wenn sich Urteilsbezeichnung aus Umständen (zB beigefügte Urteilsausfertigung) ergibt
...Text des Urteils