(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 AZR 623/03
- Urteil
18.08.2004
)
Nach § 539 Abs 2 Satz 1 ZPO ist das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen, wenn der Berufungsbeklagte nicht erscheint und der Berufungskläger gegen ihn ein Versäumnisurteil beantragt.
...Text des Urteils