(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZR 199/03
- Urteil
08.06.2004
)
Läßt das Berufungsgericht fehlerhaft Vorbringen nicht zu, weil es zu Unrecht dieses für neu hält oder Nachlässigkeit bejaht (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), so kann es sich nicht auf die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen berufen, wenn die B
...Text des Urteils