(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 3 WF 76/09
- Beschluß
04.06.2009
)
Befangenheitsantrag stellt sich insbesondere dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn mit der Ablehnung verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsgesuches offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden
...Text des Beschlusses