(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZB 41/08
- Beschluß
30.10.2008
)
Ergeht ein Ergänzungsurteil nach Ablauf der Berufungsfrist, aber noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gegen das ursprüngliche Urteil, so bleibt für den Lauf der Berufungsbegründungsfrist die Zustellung des Ursprungsurteils maßgeblich
...Text des Beschlusses