(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZB 140/10
- Beschluß
08.12.2010
)
Wenn Anforderungen an Berufungsschrift erfüllt sind, kommt Deutung, dass Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung bzw. -begründung bestimmt war, nur in Betracht, wenn sich dies aus Begleitumständen eindeutig ergibt
...Text des Beschlusses