(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Jena
, 1 UF 369/11
- Beschluß
03.08.2011
)
Erlässt FG in einem Umgangsverfahren, das vor dem 01.09.2009 anhängig geworden ist, eine einstweilige Anordnung, ohne hierfür ein selbständiges Verfahren einzuleiten, so ist auf die einstweilige Anordnung das bis zum 01.09.2009 geltende Recht anzuwenden
...Text des Beschlusses