(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Dresden
, 8 W 562/01
- Beschluß
25.05.2001
)
Bejaht das Gericht des ersten Rechtszuges vorab seine örtliche Zuständigkeit anstatt im Wege eines Zwischenurteils durch Beschluss, so ist die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten unzulässig
...Text des Beschlusses