(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 10 W 32/10
- Beschluß
12.11.2010
)
Ist ein Hauptsacherechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre
...Text des Beschlusses