(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 57/03
- Beschluß
12.02.2004
)
einseitige Erklärung des Antragstellers, selbständiges Beweisverfahren sei in Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen Antragsgegner
...Text des Beschlusses