(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 2 W 91/10
- Beschluß
01.02.2011
)
Beschwerdegericht ist darauf beschränkt, den Ordnungsgeldbeschluss auf einen Ermessensnichtgebrauch, einen Ermessensfehlgebrauch bzw. eine Ermessensüberschreitung zu prüfen
...Text des Beschlusses