(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X ZR 17/03
- Urteil
21.12.2005
)
Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage besteht nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums jedenfalls nicht mehr weiter, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung erging
...Text des Urteils