(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZB 123/05
- Beschluß
30.03.2006
)
BBerufungskläger kann seine Berufung auch noch nach der Verkündung eines Versäumnisurteils zurücknehmen, wenn gegen dieses Urteil zulässig Einspruch eingelegt worden ist
...Text des Beschlusses