(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZR 257/08
- Urteil
05.10.2010
)
Allein die Verwendung der „Ich-Form” in Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts lässt keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen will
...Text des Urteils