(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZB 65/06
- Beschluß
16.10.2007
)
Bei Beschlüssen, die Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus Urschrift ergeben, zwischen welchen Parteien Entscheidung erging
...Text des Beschlusses