(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV ZB 47/05
- Beschluß
24.05.2006
)
Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist auch gegeben, wenn die Rechtsmittelschrift zwar unvollständige oder unrichtige Angaben enthält, das wirklich Gewollte für Gericht und Prozessgegner aber zutage tritt
...Text des Beschlusses