(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 243/04
- Urteil
27.01.2006
)
Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen
...Text des Urteils