(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 10 U 31/10
- Urteil
21.03.2011
)
Durch Hinweis im Angebot, die VOB liege „in unserer Firma vor“ und könne dort jederzeit eingesehen werden, genügt im Geschäftsverkehr mit Privatleuten nicht den Anforderungen an eine Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag
...Text des Urteils