(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 144/03
- Urteil
07.03.2005
)
Grundurteil darf, wenn Grund und Höhe streitigt, nur dann ergehen, wenn alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und zumindest wahrscheinlich ist,
daß Anspruch (Höhe) besteht
...Text des Urteils