(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV AR(VZ) 1/06
- Beschluß
05.04.2006
)
Auch nach Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse besteht für Gläubiger der Insolvenzschuldnerin das rechtliche Interesse iSd. §§ 4 InsO, 299 II ZPO an Einsicht in Insolvenzakten fort
...Text des Beschlusses