(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Nürnberg
, 7 Ta 207/06
- Beschluß
04.12.2006
)
Kennt Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nicht und möchte die Arbeitnehmerin wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG Kündigungsschutzklage erheben, ist diese Klage binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu erheben
...Text des Beschlusses