(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZR 167/00
- Beschluß
31.03.2004
)
Gerichtliche Entscheidung, die während eines Verfahrensstillstandes nach § 249 ZPO (hier: Insolvenzeröffnung) ergeht, ist nicht nichtig, sondern lediglich mit dem allgemein zulässigen Rechtsmittel anfechtbar
...Text des Beschlusses