(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZB 50/11
- Beschluß
17.08.2011
)
Ist für Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten
...Text des Beschlusses