(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 66/08
- VII ZB 67/08
- Beschluß
16.04.2009
)
Hat Partei Begründungsfrist versäumt, weil rechtzeitiger Verlängerungsantrag ohne Verschulden d. Gericht nicht zur Kenntnis gelangt, kann Wiedereinsetzung nicht mit Begründung versagt werden, Partei habe eigene Frist nicht eingehalten
...Text des Beschlusses