(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 1 AR 3/10 (Zust)
- Beschluß
22.02.2010
)
Besondere Gerichtsstand des § 20 ZPO greift dann ein, wenn sich jemand an einem Ort unter Verhältnissen aufhält, die ihrer Natur nach auf einen Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen
...Text des Beschlusses