(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Erfurt
, 4 Ta 41/05
- Beschluß
30.03.2005
)
In einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren kann der Termin zur Anhörung der Beteiligten jedenfalls dann nicht in den Betriebsräumen des Arbeitgebers anberaumt werden, wenn der Betriebsrat der Wahl dieses Terminsorts ausdrücklich widerspricht
...Text des Beschlusses