(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X ZB 36/07
- Beschluß
05.05.2008
)
Anordnung, einen im Inland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, nur bei Zustellungen, die gem. § 183 I Nr. 2 u. Nr. 3 ZPO auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts im Ausland erfolgen
...Text des Beschlusses