(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 22/10
- Urteil
06.04.2011
)
RECHTSPRECHUNGSÄNDERUNG: Gibt Kläger im Rubrum der Klage Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gem. § 172 ZPO anzusehen + hat Zustellung an ihn zu erfolgen
...Text des Urteils