(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 83/06
- Beschluß
21.01.2010
)
Erhält Verfahrensbeteiligter ein durch Aufgabe zur Post zugestelltes gerichtliches Schriftstück nicht, so ist Wiedereinsetzung nicht geboten, wenn Ersatzzustellung aus bestimmten Gründen nicht erfolgen kann
...Text des Beschlusses