(BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - oberstes
, , 2 BvR 454/08
- Beschluß
09.04.2008
)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; denn sie ist unzulässig.
...Text des Beschlusses