(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZB 28/05
- Beschluß
01.03.2006
)
Berufungszuständigkeit Mietsache, wenn beklagten Mieter bei Eintritt der Rechtshängigkeit zwar ihren Wohnsitz im Ausland hatten, dort jedoch das Recht der Exterritorialität genossen: LG, nicht OLG!
...Text des Beschlusses