(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZB 58/08
- Beschluß
17.11.2009
)
Setzt Gericht Verhandlung eines Zivilrechtsstreits bis Erledigung eines Strafverfahrens aus, so muss nachprüfbar sein, dass Gericht Vorteil einer gründlicheren Klärung im Strafprozess gegen Nachteil der Verzögerung im Zivilprozess abgewogen hat
...Text des Beschlusses