(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 77/10
- Beschluß
22.06.2011
)
Für die Frage, ob das Fernbleiben einer Partei, deren persönliches Erscheinen im Termin nach § 141 ZPO angeordnet ist, genügend entschuldigt ist, kommt es nicht auf ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an
...Text des Beschlusses