(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 95/06
- Beschluß
23.04.2009
)
Unterlässt das Berufungsgericht, auf Konkretisierung unbestimmten Feststellungsantrags hinzuwirken, nach dem 1. Instanz erkannte, verkürzt es das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten, wenn es diesen nunmehr als unzulässig abweist
...Text des Beschlusses