(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZR 250/07
- Beschluß
06.05.2008
)
Im Arzthaftungsprozess hat Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts idR. Sachverständigen einzuschalten - jedenfalles dann, wenn ein vorangegangenes, als Urkundsbeweis verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet
...Text des Beschlusses