(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 9 BN 4.08
- Beschluß
10.12.2008
)
Die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Als grundsätzlich klärungsbedürftig wirft die Beschwerde sinngemäß die Frage auf, ob Entgelte für die zur Erfüllung ...
...Text des Beschlusses