(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZR 33/00
- Urteil
14.09.2000
)
Die im Prozeß vor staatl. Gericht erhobene Schiedseinrede des Beklagten unbegründet, wenn Gericht gem. Klägervortrag (hier: wegen Mittellosigkeit des Klägers) feststellt, Schiedsvereinbarung sei undurchführbar; Kündigung unnötig
...Text des Urteils