(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 146/07
- Urteil
02.07.2009
)
Gegenüber rechtskräftigem Unterlassungstitel kann Schuldner mit Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr verboten ist
...Text des Urteils