(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII R 54/05
- Urteil
19.07.2007
)
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der Angehöriger eines Gesellschafters ist - Grundsätzlich keine Haftung zulasten des Gesellschafters einer GmbH wegen unzureichender oder fehlender Kontrolle des Geschäftsführe
...Text des Urteils