(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 263/08
- Urteil
05.04.2011
)
Fasst die Gesellschafterversammlung einer GmbH den Beschluss, einen Gesellschafter auszuschließen und seinen Geschäftsanteil einzuziehen, und ist die Einziehung wegen Verstoßes gegen § 34, § 30 GmbHG nichtig, so ist auch die Ausschließung nichtig
...Text des Urteils